Skip to main content

Rechtliches


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,
es liegt uns am Herzen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden, dennoch ist es in Deutschland unumgänglich, dass auch das Mieten eines Ferienhauses durch einen Vertrag abgewickelt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrags und gelten für die Vermietung des Ferienhauses „Ankerplatz“, Eichenweg 2, 18320 Rerik.

Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Buchung unseres Ferienhauses begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Dieser abgeschlossene Vertrag kommt zwischen Ihnen als Mieter und uns, als privaten Vermieter zustande und kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses für Urlaubszwecke. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses kann nicht ausdrücklich garantiert werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

1. Abschluss des Vertrags
1.1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses vom Gast bestellt und vom Vermieter durch die Buchungsbestätigung bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt in schriftlicher Form auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert.
1.2 Jeder Mieter/ Gast erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
1.3 Das Ferienhaus darf nur von der im Gastaufnahmevertrag aufgeführten Personenzahl bewohnt werden. Eine Mehrbelegung berechtigt uns, eine zusätzliche Vergütung für den Zeitraum des Aufenthalts zu verlangen.
1.4 Die Überlassung des Ferienhauses erfolgt nicht an Jugendgruppen und Monteure. Es ist ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke bestimmt.
1.5 Aus Rücksicht auf andere Gäste im Ferienhaus ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.
1.6 Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gastaufnahmevertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
2. Mietpreis und Bezahlung
2.1 In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Wasser, Heizung), ein pro Aufenthalt einmaliges Wäschepaket (ausgenommen für Kinder 0-2 Jahre), die Endreinigung und bei Buchung direkt über unsere Website auch die Kurtaxe enthalten (Bei anderen Buchungsportalen wird die Kurtaxe von uns separat in Rechnung gestellt.). Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektrofahrzeugs. Das Laden über den Hausstrom ist untersagt und wird bei Verstoß pauschal mit 500,00 € in Rechnung gestellt.

2.2 Es steht den Gästen des Ferienhauses „Ankerplatz“ eine Wallbox (11 kW) zum Laden eines Elektrofahrzeugs zur Verfügung. Die Kosten dafür trägt der Gast. Den Ladevorgang startet man an der Wallbox durch Vorhalten einer eigenen Ladekarte (verschiedene Anbieter möglich), einer Ladeapp oder durch Scannen des QR- Codes. Es gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen mit dem jeweiligen Ladeanbieter des Gastes. Die Gäste beachten die bei ihrem eigenen Anbieter vereinbarten Vertragsbedingungen, wie z.B. die Blockiergebühr und trennen ihr Fahrzeug nach Ende des Ladevorgangs von der Wallbox. Zudem wird pro Ladevorgang eine einmalige Startgebühr von 0,83 € brutto erhoben.
Zusätzlich kann man durch Vorhalten einer Kreditkarte den Ladevorgang für das sogenannte adhoc- Laden starten. Dabei entstehen Kosten von max. 0,60€/kWh brutto + die einmalige Startgebühr von 0,83 € brutto.
Es ist ein eigenes, funktionsfähiges Ladekabel Typ-2 zu verwenden. Die Verfügbarkeit und Funktion der Wallbox können nicht garantiert werden. Für Schäden an Fahrzeugen oder Personen bei Nutzung der Wallbox und während des Ladevorgangs wird keine Haftung übernommen.

2.3 Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung auf das im Gastaufnahmevertrag hinterlegte Konto. Ggf. anfallende Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen.

2.4 Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises sofort fällig.
2.5 Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Zugang des Gastaufnahmevertrags.
2.6 Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Gastaufnahmevertrag entsprechend Punkt 5. gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
3. An – und Abreise
3.1 Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Zwecks Zugangs zum Ferienhaus kontaktieren Sie uns telefonisch 2 Stunden vorm Anreisezeitpunkt. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16 Uhr bezogen werden kann.

3.2 Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr morgens zu verlassen. Wir behalten uns vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
3.3 Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen bzw. muss der Geschirrspüler, Kühlschrank ausgeräumt und die Mülleimer entleert sein. Zudem muss der ggf. benutzte Grillrost gereinigt hinterlassen werden. Dieses sind keine Bestandteile der Endreinigung und werden bei Nichtbeachtung nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Bei Abreise sind die Schlüssel wieder vollständig, wie im Gastaufnahmevertrag vereinbart, zu hinterlegen.
4. Allgemeine Rechte und Pflichten
4.1 Das Ferienhaus wird von uns als Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2 Der Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus so zu verlassen, wie er es vorgefunden hat. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter/ Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
4.3 In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
4.4 Der Gast verpflichtet sich, für die von ihm verursachten Schäden am Ferienhaus sowie auftretende Fehlbestände während seiner Mietzeit aufzukommen. Der Gast haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch mitreisende Personen verursacht werden.
4.5 Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizregler auf niedrige Stufe zu stellen sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
4.6 Dem Gast/Mieter werden für die Dauer der Mietzeit 2 Hausschlüssel zur Verfügung gestellt. Bei Abreise darf der Gast/ Mieter keine Schlüssel zurückbehalten. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen deshalb in solchen Fällen alle Türschlösser ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.
4.7 Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf der Terrasse bzw. im Freien erlaubt. Konfetti, Konfettibomben, Luftschlangenspray und Pyrotechnik jeglicher Art sind im Innen- und Außenbereich des Ferienhauses verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
4.8 Der Außengrill darf nur mit Holzkohle betrieben werden. Es ist ausdrücklich untersagt, den Grill zum Verbrennen von Holz (als Lagerfeuer) zu verwenden, da dies neben aktiver Brandgefahr auch den Grill nachhaltig zerstört. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Außengrills gehen zu Lasten des Mieters. Die abgekühlte Asche aus dem Außengrill kann direkt auf dem Komposthaufen entsorgt werden.
4.9 Bei Benutzung der Sauna sind die vor Ort ausgehangenen Saunaregeln zu beachten. Insbesondere dürfen Kinder die Sauna nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Der Gast ist für die Sauberkeit und verursachte Schäden verantwortlich, z.B. dürfen während bzw. kurz vor den Saunagängen keine Peelings, Haarkuren oder Körperöle verwendet werden. Nach Beendigung der gewünschten Saunagänge ist in Rücksichtnahme auf den Stromverbrauch das Steuergerät direkt auszuschalten.
4.10 Der Kamin darf nur mit dafür vorgesehenem Brennholz (Hartholz wie Eiche oder Buche) befeuert werden. Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Kamins gehen zu Lasten des Mieters. Eine Bedienungsanleitung für den Kamin findet der Gast im Bedienungsanleitungsordner im Haus. Die Asche aus dem Kamin ist wegen akuter Brandgefahr nur in dem dafür vorgesehenen Ascheeimer aus Metall und nicht mit dem Restmüll zu entsorgen. Der volle Ascheeimer (mit abgekühlter Asche) kann auf dem Komposthaufen entsorgt werden.
4.11 Die Benutzung der Fahrgeräte für Kleinkinder und des Trampolins erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Vermeidung von Verletzungen kontrolliert der Gast bitte selbst vor jeder Nutzung die Fahrgeräte oder das Trampolin auf verschlissene, defekte oder fehlende Teile und nutzt diese nur in einwandfreiem Zustand. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen. Der Vermieter ist von jeglicher Sorgfaltspflicht für Kinder von Mietern entbunden.

4.12 Das Ferienhauses und das Grundstück darf nicht für kommerzielle Zwecke, Foto- Shootings oder Dreharbeiten genutzt werden.

4.13 Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen auf dem Grundstück sind nicht gestattet.
4.14 Der Vermieter bzw. der beauftragte Hausmeister hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
4.15 Der Gast wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Sicherheit der Gäste und zum Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus (Art. 6 Abs. 1 DSGVO), der Parkplatz vor dem Haus mit zwei Überwachungskameras ausgestattet ist. Es werden ausschließlich Bewegungen in diesem Bereich aufgenommen. Es befinden sich keine weiteren Kameras auf dem Grundstück bzw. im Haus. Die Aufnahmen werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung nach 3 Tagen automatisch.
4.16 Wir betreiben in unserem Ferienhaus „Ankerplatz“ einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Wir übernehmen keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Wir sind jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Wir behalten uns insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

4.16.1 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

4.16.2 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt verschlüsselt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

4.16.3 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere gebeten:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Gast stellt uns als Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns auf diesen Umstand hin.

5. Reiserücktritt
5.1 Der Mieter/ Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

5.2 Tritt der Mieter/ Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück oder nimmt er das Ferienhaus ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden Rücktrittsgebühren verlangen
bis zu 91 Tage vor dem Anreisetag 10% des vereinbarten Preises
bis zu 90 bis 61 Tage vor dem Anreisetag 25% des vereinbarten Preises
bis zu 60 Tage bis 35 vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
bis zu 34 Tage bis 2 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises

Tritt der Mieter später zurück oder nimmt er das Ferienhaus nicht in Anspruch, so hat er den gesamten Reisepreis zu entrichten, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.
Zusätzlich wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig.

5.3 Gelingt es uns als Vermieter einen anderen Mieter für denselben Zeitraum zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10% des vereinbarten Preises berechnet.

5.4 Bis zum Mietbeginn kann der Mieter eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag eintreten lassen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an uns.

5.5. Nach Bestätigung einer Teilnehmeränderung (Umbuchung) unsererseits tritt der neue Teilnehmer in die Pflicht des Gastaufnahmevertrags ein. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ erhoben.

5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

6. Rücktritt durch den Vermieter
6.1 Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
6.2 Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
6.3 Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
7. Schriftform
Andere als in dem Gastaufnahmevertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bad Doberan zuständig.

Stand: 10/2023

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.